Risikoprämie

Risikoprämie
Ri|si|ko|prä|mie 〈[-mjə] f. 19; Wirtsch.〉
1. im Unternehmergewinn enthaltener Gegenwert für das von einer Firma eingegangene allgemeine Unternehmerrisiko
2. Gefahrenzulage bei erhöhtem Risiko, z. B. beim Transport von Gefahrgut

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Ri|si|ko|prä|mie, die (Wirtsch.):
1. (bei der Kalkulation) Zuschlag für mögliche Risiken.
2. Anteil eines Unternehmers als Vergütung für die Übernahme des Risikos.

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Risikoprämi|e,
 
zum einen der im Unternehmergewinn neben dem Unternehmerlohn und der Kapitalverzinsung enthaltene Ausgleich für das übernommene Unternehmerrisiko, zum anderen die weitgehend in Renditeforderungen einkalkulierte Entschädigung von Kapitalgebern, Anlegern oder Kreditgebern für das allgemeine Risiko der Kapitalüberlassung oder auch für besondere Risiken (z. B. Bonitätsrisiko).

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Ri|si|ko|prä|mie, die (Wirtsch.): 1. (bei der Kalkulation) Zuschlag für mögliche Risiken. 2. Anteil eines Unternehmers als Vergütung für die Übernahme des Risikos.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Risikoprämie — Ri|si|ko|prä|mie [...i̯ə] die; , n: 1. Zuschlag bei der Kalkulation für erwartete Risiken. 2. Gewinnanteil als Vergütung für die Übernahme des allgemeinen Unternehmerrisikos …   Das große Fremdwörterbuch

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